Wie in einem Zeitungsartikel der Braunschweiger Zeitung vom 16.01. zu lesen ist, ist das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg abgeschlossen. Zum Artikel...

Grünes Licht für Flughafen-Ausbau

Planfeststellungsbeschluss für Verlängerung der Start- und Landebahn in Braunschweig Waggum

Von Ernst-Johann Zauner

BRAUNSCHWEIG. Nur die Gerichte können den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg noch stoppen. Das Wirtschaftsministerium unterzeichnete gestern den Planfeststellungsbeschluss.

Mit Erlass dieses Beschlusses kann mit der Verlängerung der Start- und Landebahn auf 2300 Meter begonnen werden. Wirtschaftsminister Walter Hirche bezeichnete den Planfeststellungsbeschluss als bedeutenden Meilenstein zum Ausbau der einzigartigen wissenschaftlichen und industriellen Kompetenz des Forschungsflughafens. Seit Juni 2005 sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mehr als 800 Stellungnahmen und Einwendungen gegen den Ausbau geprüft worden. Braunschweigs Erster Stadtrat Carsten Lehmann meinte gestern: "Wie wichtig die Entscheidung ist, hat die jüngste Vereinbarung zwischen dem DLR, Airbus und der TU Hamburg-Harburg gezeigt." Wolfsburgs Oberbürgermeister Rolf Schnellecke betont: "Als Hauptstadt eines Weltkonzerns muss man auch eine entsprechende Infrastruktur bieten". Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hat die Bürgerinitiative Flughafen angekündigt. Sie will verhindern, dass zeitnah mit dem Bau begonnen wird.

Braunschweiger Zeitung, 16. Januar 2007, Titelseite, Seite 01

 


Ausbau des Forschungsflughafens kann sofort begonnen werden

Planfeststellungsbeschluss beseitigt baurechtliche Hürden - Flughafengegner kündigen Klagen an

Von Ernst-Johann Zauner

Das eineinhalbjährige Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig-Wolfsburg fand gestern eine Ende. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium erließ den Planfeststellungsbeschluss. In den Querumer Forst im Hintergrund wird die Start- und Landebahn verlängert. Die Grassler Straße (vorne) wird nach Osten verlegt. Dieser Planfeststellungsbeschluss umfasst nicht nur die Baugenehmigung für die Verlängerung der Start- und Landebahn nach Osten in den Querumer Forst hinein. Auch die sonstigen Flugbetriebsflächen sowie die Verlegung der Grassler Straße an die neue, östliche Flughafengrenze werden genehmigt. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die mit dem Planfeststellungsverfahren betraut ist, begründete ihre Entscheidung noch einmal mit den Anforderungen des Forschungsbetriebes der am Flughafen angesiedelten Einrichtungen, insbesondere des sinnvollen Einsatzes des Airbus A 320-200 als Nachfolger des derzeitigen DLR-Versuchsflugzeuges Attas. Auch zur Abwicklung des Werks- und Anforderungsverkehrs der Unternehmen und Behörden der Luft- und Verkehrstechnik sei der Ausbau notwendig, so die Erklärung des Wirtschaftsministeriums. Der Planfeststellungsbeschluss verpflichtet die Flughafengesellschaft zu umfangreichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die 33 Hektar des Querumer Forstes, die gefällt werden und die 37 Hektar, auf denen die Bäume gestutzt werden müssen. Hier wird besonderer Wert auf Schaffung von Lebensräumen für Rotmilan und geschützte Spechtarten gelegt. In Bereichen, in denen die Lärm-Richtwerte überschritten werden, muss die Flughafengesellschaft die Kosten für passiven Lärmschutz (spezielle Fenster etc.) übernehmen. In diesem Punkt hält sich das Landesamt das Recht auf weitere Lärmschutz-Anordnungen vor. Freude über die Nachricht aus Hannover herrschte gestern bei der Flughafengesellschaft. Aufsichtsratsvorsitzender Reinhard Manlik: "Wir sind froh, dass der Planfeststellungsbeschluss so schnell erlassen wurde." Der Ausbau sei für die Region wichtig, weil diese sich in einer Aufschwungphase befinde. Es scheine so, dass dem Ausbau nichts Wesentliches mehr im Weg stehe, so Manlik. Er rechnet mit Klagen der Flughafengegner, geht aber davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss so gut ist, dass er einer rechtlichen Überprüfung stand hält. Die Bürgerinitiative Flughafen hat kurz nach Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses angekündigt, gegen diesen zu klagen. Da diese Klagen nach dem neuen Baurecht keine aufschiebende Wirkung mehr haben, soll zuerst diese aufschiebende Wirkung durch eine Klage wieder in Kraft gesetzt werden, um die Möglichkeit des sofortigen Baubeginns zu verhindern.

Braunschweiger Zeitung, 16. Januar 2007, Braunschweig Lokal, Seite 17

 

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